Liebe Barnimer, 

nachfolgend der aktuelle Beschlussantrag „Gesichtsverschleierungsverbot in Kreiseinrichtungen und Kreisbehörden“ Ihrer Fraktion AfD-Die Konservativen im Kreistag Barnim. 

Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die die Gesichtsverschleierung in Kreiseinrichtungen und Kreisbehörden verbietet.

Begründung:
Eine Gesichtsverschleierung verhindert, dass die Identität einer Person festgestellt werden kann. Sie signalisiert, dass man sich dem Gegenüber verbergen/ abgrenzen will.

Ein verschleiertes Gesicht erweckt Misstrauen und kann Ängste auslösen. Unsere Sitten, Gebräuche und Traditionen beruhen darauf, dass das Gesicht des jeweils anderen unverschleiert zu erkennen ist. Unsere Gesellschaft gründet sich auf Transparenz und Offenheit, welche unvereinbar mit einem Bestreben sind, sein Gesicht zu verbergen. In einer offenen und freien Gesellschaft vermittelt ein vermummtes Gesicht einer Frau darüber hinaus den Eindruck, dass gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung verstoßen wird. Da nur Frauen „Objekt“ einer Gesichtsverschleierung sein können, manifestiert sich darin ein Herrschaftsanspruch des Mannes über die Frau, welches nicht zuletzt auf Grund unserer freien, demokratischen Grundordnung abzulehnen ist.

Aktiv für den Barnim und seine Menschen – Ihre Fraktion AfD-Die Konservativen!

Für die Fraktion und mit besten Grüßen:

Ihr Marcel Donsch,
Fraktionsvorsitzender