Liebe Barnimer,

nachfolgend der aktuelle Beschlussantrag „Weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) und ihren Folgen entgegenwirken “ Ihrer Fraktion AfD-Die Konservativen im Kreistag Barnim.

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, dass sich der Landrat bei den zuständigen Stellen für die Umsetzung der Forderung der Frauenrechtsorganisationen „Terre des Femmes“ einsetzt (siehe Link: www.frauenrechte.de/u-untersuchungen), den Untersuchungsumfang bei Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) und darüber hinaus auch bei Einschulungsuntersuchungen, auf die Feststellung möglicherweise erfolgter weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) auszuweiten.

Weiterhin wird dem Landrat aufgetragen, sich für eine möglichst frühzeitige medizinische Betreuung der von FGM betroffenen Mädchen einzusetzen, in den jeweiligen Auswertungsberichten FGM als gesonderte Kategorie auszuweisen und alle Möglichkeiten zu nutzen, um die deutsche Rechtslage bezüglich FGM den in Frage kommenden Gemeinschaften und Frauen zu verdeutlichen.

Begründung:

Angesichts der lebenslangen Folgen für die betroffenen Frauen und der Tatsache, dass unter den zu uns kommenden Migrantinnen viele aus Kulturkreisen stammen, in denen FGM verbreitet ist, sind Maßnahmen gegen FGM und eine angemessene medizinische Versorgung betroffener Mädchen notwendig. Nach §4 Bundeskinderschutzgesetz gibt es u. a. für behördliches medizinisches Personal eine Pflicht zur Weitermeldung von Informationen über Kindeswohlgefährdung, z. B. durch körperliche Misshandlung von Kindern, wozu FGM unzweifelhaft gehört. Nur durch die Ermittlung von FGM und der Häufigkeit ihres Vorkommens ist die angemessene Planung und Durchführung von Maßnahmen gegen diese kriminelle Kindesmisshandlung möglich.

 

Marcel Donsch, Fraktionsvorsitzender