Antrag der AfD-Fraktion – Die Konservativen zur weiblichen Genitalverstümmelung im Kreistag Barnim abgelehnt.
Die Fraktion der AfD – Die Konservativen stellte zur 8. Sitzung des Kreistages Barnim, am 02. Dezember 2020 einen Antrag zur weiblichen Genitalverstümmelung.
Die Forderung der Fraktion beinhaltete den Untersuchungsumfang bei Kindervorsorgeuntersuchungen und bei Einschulungsuntersuchungen auf die Feststellung
möglicherweise erfolgter weiblicher Genitalverstümmelung auszuweiten. Weiterhin soll eine möglichst frühzeitige medizinische Betreuung für die betroffenen Mädchen stattfinden. Diese
Forderungen werden auch von der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ erhoben.
Nach § 4 Bundeskinderschutzgesetz gibt es für medizinisches Personal eine Pflicht zur Weitermeldung von Informationen durch körperliche Misshandlungen, wozu Genitalverstümmelung unzweifelhaft gehört. Der 2013 geschaffene Spezialstraftatbestand des § 226a Strafgesetzbuch zeigt bislang keine Wirkung, und Beschneidungen von Frauen und Mädchen werden weder statistisch erfasst noch rechtlich verfolgt.
Betroffene und Experten berichten, dass ein Großteil der Verstümmelungen im Ausland vorgenommen werde. Ohne medizinische Kindervorsorgeuntersuchungen und
Einschulungsuntersuchungen auf möglicherweise erfolgte Genitalverstümmelungen bleiben diese Tatbestände weiterhin im Dunkeln.
Der Antrag der AfD Fraktion – Die Konservativen wurde von den Blockparteien abgelehnt. Der Antrag sei angeblich zweifelhaft, da er zahlreiche Unterstellungen und Pauschalisierungen enthielte und es unklar sei, ob es der Fraktion tatsächlich darum gehe, junge Frauen und Mädchen zu schützen oder sie und eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu stigmatisieren und Vorurteile zu bedienen. Dem Argument, die in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Formen der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien sehr gering, kann jedoch entgegengehalten werden, dass dies das Ergebnis der Nichterfassung durch die oben geforderten Vorsorge- und Regeluntersuchungen darstellt.
Die Ablehnung des Antrages durch die etablierten Parteien spiegelt das Politikverständnis der Blockparteien wider. Anträge der AfD in Parlamenten werden ohne Prüfung einer sachlichen Relevanz grundsätzlich abgelehnt. Was nicht sein kann, darf nicht sein. So könne sich die AfD prinzipiell nicht ernsthaft für Kinder- und Frauenrechte einsetzen, zumal es sich bei der betroffenen Gruppe hauptsächlich um Menschen aus dem arabischen Kulturkreis handele, wird unterstellt.
Die Ablehnung des obigen Antrages ist ein klassisches Beispiel für eine ideologiebasierte Gesinnungsethik. Politische Entscheidungen werden nicht auf Faktenlage, sondern aufgrund einer bestimmen Ideologie getroffen. Was nicht sein kann, darf nicht sein. Dieses Muster findet in anderen Politikbereichen ebenso Anwendung. Ob es die Abschaltung von modernsten Kraftwerken unter Akzeptanz eines drohenden Black-Outs betrifft, oder das Verbot von Verbrennungsmotoren, was zu einem völligen Zusammenbruch der wirtschaftlichen Infrastruktur und der Mobilität führen wird. Ebenso wie das Modell einer Integration von Millionen von Menschen aus einer islamisch geprägten Kultur. Realitätsverweigerung scheint das Prinzip einer sich zunehmend infantilisierenden und verantwortungslosen Politik zu sein. Politische Entscheidungen sind in der momentanen bundesrepublikanischen Realität nicht länger an einer Verantwortungsethik orientiert. Sozialistische, an die maoistische Kulturrevolution erinnernde Gesellschaftsmodelle sind an ihre Stelle getreten. Eine demokratisch gewählte Partei wie die AfD wird grundsätzlich in parlamentarischen Prozessen ausgegrenzt und stigmatisiert.
Für die Kreistagsfraktion AfD-Die Konservativen
Marcel Donsch
Fraktionsvorsitzender