Liebe Barnimer,

nachfolgend der aktuelle Beschlussantrag „Vorrang von Obdachlosen gegenüber Flüchtlingen bei Wohnungsunterbringung“ Ihrer Fraktion AfD-Die Konservativen im Kreistag Barnim.

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, dass die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Wohnungen, die der Kreis bisher als Unterbringung für Flüchtlinge anmietet und nutzt, vorrangig zu erfolgen hat. Entsprechend dem Bedarf der obdachlosen Barnimer sind Wohnungen unverzüglich zu räumen und mit Obdachlosen zu belegen. Obdachlose Familien haben hierbei eine besondere Berücksichtigung zu finden. Die von der Räumung betroffenen Flüchtlinge sind anstelle der Obdachlosen in Sammelunterkünften unterzubringen.

Begründung:

Gemäß der Beantwortung der Anfrage „Wohnungen für Geflüchtete“, die durch den Landrat bei der 12. Sitzung des Kreistages am 1. Dezember 2021 erfolgte, wurde bekannt, dass 130 Wohnungen (von 1 Zimmer bis 4 Zimmer) durch den Landkreis zur Unterbringung von sogenannten „Geflüchteten“ angemietet und genutzt werden.

Für die angemieteten Wohnungen wird der deutsche Steuerzahler mit monatlich 86.189,20 € Bruttowarmmiete belastet.   

Der Sozialbericht zum Tätigkeitsbericht des Landrates, Stand Oktober 2021, weist gleichzeitig für den Landkreis Barnim 53 obdachlose Personen, darunter zahlreiche Familien, aus. Von diesen 53 Personen wurde lediglich an 2 Personen Wohnungen zugewiesen, 51 Menschen wurden Obdachlosenheimen zugewiesen bzw. sind im Ordnungsamt vorstellig. 16 weitere Wohnungsräumungen wurden angekündigt. 

Nach unserer Ansicht sind obdachlos gewordene Barnimer vorrangig vor den Flüchtlingen, bei denen sogar bei mehreren lediglich die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde, in Wohnungen unterzubringen.

Für die Fraktion AfD-Die Konservativen:

gez. Marcel Donsch, Fraktionsvorsitzender