Liebe Barnimer,

nachfolgend unsere aktuelle Anfrage „Abschiebung im Landkreis Barnim“, welche wir für die nächste Sitzung des Kreistages Barnim am 08.03.2023 zur Beantwortung durch den Landrat Daniel Kurth eingereicht haben. 

Mit unserer Anfrage greifen wir bewusst die „Flüchtlings-/Abschiebeproblematik“ im Landkreis auf, die bereits zu der prekären Situation geführt hat, dass in ganz Barnim fast keine freien Unterbringungsplätze mehr für die aus der Ukraine geflüchteten und Schutz suchenden Frauen und Kinder zur Verfügung stehen. 

Es wird deshalb Zeit, dass abgelehnte Asylbewerber, die der Ausreisepflicht unterliegen, dieser jedoch nicht nachkommen, (endlich) unverzüglich der Abschiebung zugeführt werden.

Anfrage: 

Sehr geehrter Herr Landrat, 

aufgrund der Tatsache, dass der Landkreis Barnim Mangels freier Unterkünfte bei der Unterbringung des zugewiesenen Flüchtlingskontingents für das Jahr 2023 vor großen Problemen steht, stellt unsere Fraktion folgende Fragen: 

  1. Wie viele Personen hielten sich zum Stichtag 31.12.2022 nach § 60a AufenthG gültigen, vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung (Duldung) im Landkreis Barnim auf? 
  2. Wie viele Personen, deren Asylantrag abgelehnt und deren Abschiebung nicht ausgesetzt wurde, hielten sich zum Stichtag 31.12.2022 im Landkreis Barnim auf? Wie viele Personen davon wurden bis zum Stichtag 28.02.2023 abgeschoben? 
  3. Plant der Landrat sich bei der brandenburgischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass zukünftig Abschiebungen im Landkreis Barnim zügiger durchgeführt werden?

Für die Fraktion: 

Marcel Donsch