Liebe Barnimer,
nachfolgend für Sie unsere aktuelle Anfrage „Unterhaltsvorschuss im Landkreis Barnim“, welche wir für die nächste Sitzung des Kreistages Barnim am 27.09.2023 zur Beantwortung durch den Landrat Daniel Kurth eingereicht haben.
Anfrage:
Vorwort
Laut Forschungsergebnis der Bertelsmann-Stiftung kommen ca. 50% aller Unterhaltspflichtigen in Deutschland ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nach. Weitere 25 Prozent zahlen nicht regelmäßig oder nicht die Höhe des Mindestunterhalts.
Alleinerziehende Mütter oder Väter können zwar, wenn der andere Elternteil keinen oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, jedoch fällt dieser, da hier das volle Kindergeld angerechnet wird, gravierend geringer aus als der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Ein Beispiel: für ein Kind im Alter von 6 bis unter 12 Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss 252 Euro. Der Kindesunterhalt in dieser Altersgruppe beträgt 377 Euro. Dies ergibt eine deutlich spürbare Differenz von 125 Euro, die Zulasten des Kindes geht.
Darüber hinaus ist bereits das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und damit auch das Risiko von Kinderarmut in Deutschland laut Bertelsmann und Anderen sehr hoch, weshalb der Unterhaltsvorschuss auch nach Meinung unserer Fraktion unverzüglich an den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle angeglichen werden sollte.
Sehr geehrter Herr Landrat,
vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Wie hoch sind aktuell die Unterhaltsvorschussleistungen des Landkreises Barnim an wie viele Kinder?
2. In welcher Höhe konnten innerhalb der letzten 5 Jahre ausstehende Beträge in einem Rückgriffverfahren zurückgeholt werden?
3. Wie hoch wäre der finanzielle Aufwand für den Landkreis Barnim, um die Differenz zwischen Kindesunterhalt (Mindestunterhalt 100%) und Unterhaltsvorschuss auszugleichen?
Für die Fraktion:
gez. Marcel Donsch