Liebe Barnimer,

nachfolgend der Beschlussantrag „Finanzielle Soforthilfe für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige im Hotel-, Gaststätten-, Veranstaltungs-, Kultur- sowie im Friseurgewerbe“ Ihrer Fraktion AfD-Die Konservativen im Kreistag Barnim.

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, dass alle selbstständigen Unternehmer im Hotel-, Gaststätten-, Veranstaltungs-, Kultur- sowie im Friseurgewerbe im Landkreis Barnim, die über höchstens zehn Mitarbeiter verfügen, einen Anspruch auf eine Einmalzahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss, haben. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten 1000 Euro, Betriebe mit sechs bis zehn Mitarbeitern erhalten 2000 Euro. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommen- oder Körperschaftssteuer 2021 soll der Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt werden.

Begründung:
Kleinstunternehmer und Soloselbstständige im Hotel-, Gaststätten-, Veranstaltungs-, Kultur- sowie im Friseurgewerbe haben im Besonderen unter den Corona-Maßnahmen zu leiden, weshalb die Förderung dazu gedacht ist, Betriebskosten wie Miete oder laufende Kredit- und Leasingraten weiter zahlen zu können, bzw. durch die Corona-Krise verursachte Zahlungsrückstände auszugleichen.

Aktiv für den Barnim und seine Menschen – Ihre Fraktion AfD-Die Konservativen!

Für die Fraktion und mit besten Grüßen:

Ihr Marcel Donsch,
Fraktionsvorsitzender