Persönliche Stellungnahme von Marcel Donsch

Bezugnehmend auf den Artikel in der Ausgabe der Märkischen Oderzeitung (MOZ) vom 10.08.2020 gebe ich nachfolgende Erklärung ab:
Gleich zu Beginn des Artikels beziehen sich der Redakteur sowie Herr Kulack auf den längst aufgelösten Flügel der Alternative für Deutschland (AfD). Bereits dieses führte bei mir zu Irritationen.
Denn Fakt ist: Im Gegensatz zu Herrn Kulack habe ich zu keinem Zeitpunkt die Erfurter Resolution („Der Flügel“) unterschrieben. Ich vermute deshalb, dass hier dem Redakteur und dem sich nach außen als gemäßigt darstellenden Herrn Kulack eine Verwechslung unterlaufen sein müssen. Wäre nämlich der Redakteur beim Schreiben des Artikels einem journalistischen Anspruch gefolgt, hätte ihm mittels einfachster Recherche im Internet der Widerspruch zu der Selbstbeschreibung des Herrn Kulack als ich zitiere: „gemäßigt geltenden Kommunalpolitikern“ auffallen müssen. Dieses wird schon deutlich, in einem offenen Brief von ehemaligen Mitschülern von Herrn Kulack, welche in einer öffentlichen Petition die Rede von dem ehemaligen Gymnasiallehrer Herrn Kulack, am 15.08.2017 in Eberswalde, als rassistisch und islamophob beschreiben (siehe www.change.org/p/klaus-peter-kulack-offener-brief-zur-rede-von-klaus-peter-kulack-afd-barnim)

Weiter ist im Artikel der MOZ zu lesen, dass ich angeblich die Aufnahme von Frau Veronika U., eine ehemalige DVU-Stadtverordnete, in die AfD verteidigt hätte. Ferner behauptet Herr Kulack, dass ich in dem Fernsehbeitrag des RBB vom 22.07.2020 angeblich mich auch offen zu einer rechtsextremen Gesinnung bekannt hätte, indem ich mich offen gegen die vom AfD-Bundesvorstand beschlossene Unvereinbarkeitsliste stellte.

Abgesehen davon, dass ich in dem Interview (wie im Filmbeitrag auch zu sehen ist) zu keinem Zeitpunkt die Aufnahme von Frau Veronika U. gerechtfertigt habe, sondern lediglich der RBB-Reporterin erklärt habe, dass ein Kandidat auf der Wahlliste einer Partei stehen kann, ohne zwingend deren Mitgliedschaft inne zu haben, stuft dem Anschein nach Herr Kulack schon eine bloße Ablehnung der Unvereinbarkeitsliste als rechtsextrem ein.  Die infame Behauptung von diesem, dass ich mich zu einer rechtsextremen Gesinnung bekannt hätte, ist lächerlich und schlichtweg falsch.

Eine diesbezügliche Strafanzeige gegen Herrn Kulack, wegen des Tatbestandes der „Verleumdung“, wurde von mir gestellt.

Zur falschen Darstellung von Herrn Kulack, die der Redakteur wohlgemerkt ungeprüft und unkommentiert veröffentlicht hat, stelle ich meine betreffende Teilaussage des Interviews vom RBB am 22.07.2020 wörtlich gegenüber: „Wenn jemand vor 20 Jahren, als junger Mensch als 16-17jähriger vielleicht in der NPD war, für 2-3 Jahre. Nach 20 Jahren, da reden wir also von einem Erwachsenen, der sich weiterentwickelt hat und selber von sich sagt: „Mensch das war damals ein ganz, ganz großer Fehler. Das war Mist, was ich gemacht habe.“ Warum soll man dem Menschen dann keine Chancen mehr geben?“

Diese Aussage stellt nur meine persönliche Ansicht dar, ohne dabei den Sinn der Unvereinbarkeitsliste in Frage zu stellen. Dieses war auch nie meine Absicht gewesen, noch lässt sich hierbei, wie von Herrn Kulack behauptet, eine rechtsextreme Gesinnung meiner Person ableiten. Vielmehr zeigt dieser Artikel deutlich auf, dass es sich hierbei lediglich um einen Teil einer Diffamierungskampagne des Herrn Kulack gegenüber meiner Person und der Fraktion „AfD-Die Konservativen“ handelt. Ungeachtet dieser persönlichen Angriffe von Herrn Kulack halten die Fraktion „AfD-Die Konservativen“ und ich, in meiner Funktion als Fraktionsvorsitzender, an der Zielstellung der Wiedervereinigung beider AfD-Fraktionen im Kreistag Barnim fest.

gez. Marcel Donsch
Fraktionsvorsitzender „AfD – Die Konservativen“