Liebe Barnimer,

nachfolgend für Sie unser aktueller Beschlussantrag „Soziale Gerechtigkeit herstellen – Unterhaltsvorschuss an den Kindesunterhalt angleichen“, welchen wir für die nächste Sitzung des Kreistages Barnim am 13.03.2024 zur Beratung und Beschlussfassung eingereicht haben. 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, dass das Jugendamt Barnim ab dem 01.06.2024 mittels eines einzuführenden Zuschlags den Unterhaltsvorschuss an den Kindesunterhalt (Mindestunterhalt 100 %) finanziell angleicht. 

Begründung:

Laut Forschungsergebnis der Bertelsmann-Stiftung kommen ca. 50% aller Unterhaltspflichtigen in Deutschland ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nach. Weitere 25 Prozent zahlen nicht regelmäßig oder nicht die Höhe des Mindestunterhalts.

Alleinerziehende Mütter oder Väter können zwar, wenn der andere Elternteil keinen oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, jedoch fällt dieser, da hier das volle Kindergeld angerechnet wird, gravierend geringer aus als der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.  

Ein Beispiel: für ein Kind im Alter von 0 bis unter 6 Jahre beträgt der Unterhaltsvorschuss 230 Euro. Der Kindesunterhalt in dieser Altersgruppe beträgt hingegen 355 Euro. Dies ergibt eine deutlich spürbare Differenz von 125 Euro, die Zulasten des Kindes geht.

Darüber hinaus ist bereits das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und damit auch das Risiko von Kinderarmut in Deutschland laut Bertelsmann und Anderen sehr hoch, weshalb der Unterhaltsvorschuss auch nach Meinung unserer Fraktion unverzüglich an den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle angeglichen werden sollte. 

Die Kosten für eine solche Angleichung würden sich bei 2.574 Kindern, für die der Landkreis Barnim Unterhaltsvorschuss zahlt (Stand 09/2023), auf 321.750 EUR monatlich belaufen.

Quelle: Vorwort unserer Anfrage „Unterhaltsvorschuss im Landkreis Barnim“ für die KT-Sitzung vom 27.09.2023

Für die Fraktion:

gez. Marcel Donsch